Sterben und Tod

 

 "Mein bist du" spricht der Tod und will gross Meister sein.

Umsonst - Mir hat mein Herr versprochen - Du bist Mein

 

Albrecht Goes

 
 

Dieses Gedicht sagt in prägnanten Worten, worauf wir Christen hoffen. Wir müssen den Tod nicht verdrängen und verschweigen. Die Liebe Gottes reicht weiter als die Fangarme des Todes. In dieser Hoffnung können wir Christen einander beistehen, wenn jemand die schmerzliche Erfahrung des Sterbens und des Todes eines nahe stehenden Menschen durchleiden muss.

Mit den Diensten, die wir von der Kirche Ihnen im Todesfall anbieten, verleihen wir diesem Glauben einen glaubwürdigen, erfahrbaren Ausdruck. In diesem Sinn und Geist möchten wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche Sie begleiten, wenn Sie von einem nahen Menschen Abschied nehmen müssen. In diesem Informationstext sagen wir Ihnen, was Sie nach einem Todesfall tun müssen und auf welche Hilfe der Kirche Sie dabei konkret zählen können.

 

 
 
 

Wenn jemand gestorben ist

Wenn jemand zuhause gestorben ist, muss dies dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden. Der Arzt muss den Tod bestätigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann auf dem Bestattungsamt der Gemeinde bei der Meldung des Todesfalles brauchen.

Stirbt der Angehörige im Spital oder im Heim, dann erhalten Sie die nötigen Unterlagen von der Verwaltung. Sie müssen im Spital oder Heim die sogenannten Austrittsformalitäten erledigen. Dabei erhalten Sie den Totenschein.

 

Checkliste bei Todesfall.pdf

 

 
 

Kontakt mit dem Pfarramt

Nach dem Tod eines Angehörigen nehmen Sie möglichst rasch mit dem Pfarramt, Tel. 041 921 13 88, Kontakt auf. Dort können Sie im Einvernehmen mit dem Seelsorger den Zeitpunkt für den Beerdigungsgottesdienst festgelegen.

Beim nächstmöglichen Gottesdienst wird der Tod eines/einer Pfarreiangehörigen "verkündet" und dazu läuten die Kirchenglocken.

 

Im Gespräch mit dem Seelsorger wird die Gestaltung des Auferstehungsgottesdienst besprochen. Für die musikalische Mitgestaltung (nur samstags) bietet sich der Kirchenchor an. Die Pfarrei stellt den Organisten unentgeltlich zur Verfügung.

 

 
 

Kontakt mit dem Bestattungsamt ( Gemeindeverwaltung)

Für alle Fragen in Zusammenhang mit der Grabstätte auf dem Friedhof steht Ihnen das Bestattungsamt auf der Gemeindeverwaltung, Tel. 041 925 82 80, zur Verfügung. Sie geben dort an, ob Sie Erdbestattung oder Kremation wünschen. Ferner haben Sie die Wahl, sich für ein Reihengrab, ein Familiengrabe oder das Gemeinschaftsgrab (nur Urne) zu entscheiden.

 

Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Knutwil

Vollzugsverordnung zum Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen

Gebührenverordnung zum Reglement für das Friedhof- und Bestattungswesen

 

 

 
 

Im Gedenken an unsere Verstorbenen

Gemeinschaft kann für trauernde Menschen eine Stütze sein. Die katholische Kirche kennt verschiedene Traditionen, bei denen die Gemeinschaft der Gläubigen mit den Angehörigen einer verstorbenen Person als tragende Kraft erfahren werden kann.

 

Der Dreissigste

Die Erfahrung bestätigt immer wieder, dass nach all den Abklärungen bei einem Todesfall und der grossen Anteilnahme eine Leere eintritt. Da ist es gut, sich nochmals zu treffen, für den Verstorbenen zu beten und Gott um Kraft für den eigenen Weg zu bitten. Der Dreissigste findet meistens im Vorabendgottesdienst am Samstag oder im Sonntagsgottesdienst statt. Das Datum dafür wir gleichzeitig mit der Festsetzung des Auferstehungsgottesdienstes festgelegt.

 

Das Jahresgedächtnis

Das erste Jahr ohne den Verstorbenen gestaltet sich für die Angehörigen am Schwierigsten. Jede Jahreszeit bringt ihre besonderen Erinnerungen und der Schmerz ist wieder da. Daher kann es tröstlich sein, ein Jahr nach dem Todesfall oder auch über einige Jahre hinweg nochmals in einem Gottesdienst an die verstorbene Person zu denken. Falls Sie ein Jahresgedächtnis wünschen, melden Sie sich bitte frühzeitig beim Pfarramt, um ein Datum festzulegen. Das Jahresgedächtnis wird im Pfarreiblatt erwähnt.

 

Die Jahrzeitstiftung

Ein guter Volksbrauch ist es, dass nach einem Todesfall jährlich in einem Gottesdienst an die verstorbene Person gedacht wird. Es besteht die Möglichkeit, dafür eine Jahrzeitstiftung zu errichten. Die Dauer der Jahrzeitstiftungen kann auf 10, 15, 20 oder 25 Jahre festgelegt werden. Das Datum der jährlichen Gedenkmesse kann entweder fix abgemacht oder jedes Jahr neu vereinbart werden. Das Jahrzeit wird jeweils im Pfarreiblatt erwähnt.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Pfarramt gerne zur Verfügung.