Synode / Die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern

 

 
 

 

Synodale / Kirchenratspräsident

 

Thomas Arnet

Schmittenrainweg 4

6213 Knutwil

076 433 96 13

praesident(a)pfarrei-knutwil.ch

 

Synodale seit 1. Juni 2018 und Präsident

der regionalen Fraktion Sursee seit 1. Juni 2022

 

 
 

Die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern ist die kantonale Organisation der Katholikinnen und Katholiken und ihrer 85 Kirchgemeinden. Sie hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine eigene Verfassung.

 

Die Landeskirche erledigt selbständig ihre Aufgaben, die in der Verfassung festgelegt sind: "Landeskirche und Kirchgemeinden sorgen für die religiöse Betreuung der Katholikinnen und Katholiken im Kanton Luzern durch die römisch-katholische Kirche und besorgen die der kirchlichen Tätigkeit dienende öffentliche Verwaltung." Sie besteht seit 1970.

Die Synode ist die Legislative der Landeskirche. Sie besteht aus 100 vom Volk gewählten Mitgliedern. Ihre Instrumente sind das Büro der Synode und die ständigen Kommissionen.

Der Synodalrat ist die Exekutive der Landeskirche. Er besteht aus neun von der Synode gewählten Mitgliedern. Ihm sind die Synodalverwaltung und die Fachstellen unterstellt. Die Fachstellen werden von Fachkommissionen begleitet.

 

Mehr Infos erhalten Sie unter: www.lukath.ch/synode

 

 
 

Die Synode handelt

 

Die Synode der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern beschliesst am 8. November 2023
Forderungen mit teilweisem Zahlungsstopp fürs Bistum Basel und Einsetzung einer Sonderkommission zur Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle.

Die Synodalen haben mit 76 JA-Stimmen der anwesenden 91 Stimmberechtigten der dringlichen Motion mit den Forderungen an den Bischof des Bistums Basel für die Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle angenommen und so bekräftigt, dass es Zeit ist zu Handeln.

 

Dies sind die Forderungen

 

Die Forderungen werden unverzüglich durch den Synodalrat an den Bischof des Bistums Basel übermittelt.

Mit der zu bildenden «Sonderkommission» haben die Synodalen ein starkes Zeichen gesetzt, dass es ihnen wichtig ist mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Die periodische Berichterstattung des Bistums Basel an die Sonderkommission hat zweimal jährlich zu erfolgen, die dann Bericht zu Handen der Synode erstattet.

Weiter ist beschlossen worden, dass der im Budget 2024 vorgesehene Betrag nur zur Hälfte ans Bistum Basel bezahlt wird. Die zweite Hälfte des Betrages an das Bistum Basel wird zurückgehalten und die Synode entscheidet erst auf Antrag der Sonderkommission an der Herbstsession 2024, ob und welcher Anteil davon ans Bistum bezahlt wird.

Ich hoffe mit den beschlossenen Massnahmen konnten wir das von der Basis geforderte «GESCHLOSSENE HANDELN» bekräftigen und unterstützen. Die Zeit drängt nach wie vor und wir müssen jetzt zusammen mit dem Bistum, Landeskirche und RKZ (Römisch-Katholische Zentralkonferenz) die Aufarbeitung der sexuellen Missbrauchsfälle und einen Kultur- und Strukturwandel vorantreiben.

 

Thomas Arnet, Präsident der Fraktion Sursee der Synode